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In § 3.1.8 der BVRP-Schiedsrichterordnung ist
verankert, dass jeder Verein pro für die Mannschaftsmeisterschaften gemeldete
Seniorenmannschaft einen lizenzierten Schiedsrichter melden muss. […] Für
Vereine, die erstmals an einer Spielsaison im Seniorenbereich teilnehmen,
entfällt diese Verpflichtung für die Dauer von zwei Spielsaisons. Vereine deren
Mitglieder eine Funktion im DBV oder BVRP ausüben, werden je Mitarbeiter um
einen zu meldenden Schiedsrichter entlastet.
§ 3.1.9 besagt weiterhin, wenn der Verein nicht die erforderliche Anzahl von
SR meldet, so wird er für jeden fehlenden SR mit einer Strafe gemäß FO
Ablage c) 2 belegt. In der Finanzordnung
ist die Strafe hier momentan mit 26,- € festgesetzt.
Der
BVRP-Vorstand beabsichtigt diese Strafe zukünftig auf 50,- € zu erhöhen.
In diesem Zusammenhang werden die Vereine
aufgefordert, mehr geeignete Spielerinnen und Spieler zu motivieren, das Amt
des Schiedsrichters mit einer entsprechenden Ausbildung zu übernehmen.
Die Aufgaben des Schiedsrichters beziehen
sich auf eine lückenlose Regelkenntnis und deren Anwendung in Spielen. Im
Bereich des BVRP werden momentan Spiel von der Regionalliga aufwärts mit
Schiedsrichtern besetzt. In dieser Saison ist dies ausschließlich der SV
Fischbach in der 2. Bundesliga. Darüber hinaus kommen Schiedsrichter bei
Verbandsmeisterschaften sowie überregionalen Meisterschaften auf
Südwestdeutscher Ebene zum Einsatz. In jüngster Vergangenheit kamen unsere
Schiedsrichter sogar bei dem Länderspiel am 27. Januar 2010 als Linienrichter
zum Einsatz. Wann kommt man schon einmal so nahe an die Topspielerinnen und
Topspieler heran und ist sogar Teil von deren hochklassischen Begegnungen?
Schiedsrichterlehrgänge werden im BVRP immer
bei überregionalen Turnieren, i.d.R. alle zwei Jahre angeboten. Vom 26. bis 28. März 2010 besteht in
Neustadt an der Weinstraße die nächste Gelegenheit (siehe dazu ausschreibung_sr-gl_2010__2_).
Auf
geht’s, meldet Euch …
gez.
Thomas Gehm, Schiedsrichterwart
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